Der Name „Pflanzenschutzmittel“ ist irreführend und verharmlosend. Darunter befinden sich auch hochgiftige Substanzen (Gifte) die entsprechend behandelt und bezeichnet werden sollten. Ihr Einsatz in der Landwirtschaft muss die Ausnahme sein und nicht die Regel. Darum sollten diese Pestizide nur kontrolliert an bestimmten Stellen erhältlich sein. Außerdem sollte vom Verkäufer auf Alternativen hingewiesen werden.
Bei ihrem Verkauf muss protokolliert werden, WAS an WEN verkauft wurde und WO es eingesetzt werden soll. Außerdem sollte eine Tafel direkt vor dem Feld auf ihren Einsatz hinweisen. Auf dieser Tafel wird verzeichnet, WANN der Einsatz mit WELCHEM Produkt erfolgte.
Nach jedem Pestizid-Einsatz müssen die Felder hinterher von unabhängigen Stellen mit Boden- und Wasserproben kontrolliert werden, um nachzuprüfen, ob kein Schaden für die Natur entstanden ist.
Falls Pestizide zu Schäden in der Natur geführt haben, ist der Verursacher dafür haftbar!
Für die in der Landwirtschaft ausgebrachten Pestizide sollte eine „Giftsteuer“ eingeführt werden, mit der ein Teil der Schäden und Folgekosten wieder aufgefangen werden.
Außerdem sollten die so erzeugten Lebensmittel im Supermarkt eine Kennzeichnung tragen. So wie heute die Zusatzstoffe, muss jeder Wachstumsregulator und jedes verwendete Insektizid mit aufgeführt werden. Auch dass gebeizte Samen verwendet wurden, darf nicht mehr verschwiegen werden.
Der Verbraucher kann dann selber entscheiden, was er kaufen und essen möchte.
Pestizide, verharmlosend „Pflanzenschutzmittel“ genannt, sind Gifte und müssen auch so behandelt werden!
